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   OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13   

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https://dejure.org/2014,58590
OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13 (https://dejure.org/2014,58590)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.2014 - 21 W 54/13 (https://dejure.org/2014,58590)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 21 W 54/13 (https://dejure.org/2014,58590)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 397/12

    Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13
    Da kein schutzwürdiges Interesse des Erben besteht, dass der Nachlasspfleger Leistungen zu einem besonders günstigen Stundensatz erbringt, ist der Stundensatz regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt eine kostendeckende Vergütung erhält (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 11 m.w.N.).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob ein Ballungsraum betroffen ist, in dem ein Rechtsanwalt höhere Kosten für den Betrieb seines Büros (Miete, Löhne) aufwenden muss (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 13).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.).

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schweren Pflegschaft zu sprechen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft sein (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.).

    Von einer einfachen Pflegschaft wird man nur ausnahmsweise sprechen können, etwa wenn nur ein ganz geringer Nachlass vorhanden ist, der Wirkungskreis des Nachlasspflegers deutlich eingeschränkt ist oder der Nachlass vor Entfaltung einer umfangreichen Tätigkeit an die Erben herausgegeben werden kann, z.B. weil im Zuge der Nachlasssicherung durch den Pfleger ein Testament aufgefunden wurde (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.).

    Welcher Stundensatz für einen als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalt festzusetzen ist, wird in der Praxis uneinheitlich beantwortet (vgl. die Übersicht im Beschluss des OLG Jenas vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 12).

    Die Stundensätze, die das Oberlandesgericht Jena für seinen Bezirk zugrunde legt, können auch nach dessen Einschätzung nicht als maßgeblich für Ballungsräume angesehen werden (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 13).

  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 15 W 632/10

    Höhe des Stundensatzes eines als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13
    Der Senat hält bei mittlerer Schwierigkeit der pflegerischen Geschäfte ebenso wie beispielsweise die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 10.1.2013, Az. 8 W 13/13, Rpfleger 2013, 396), Celle (Beschluss vom 2.11.2011, Az. 7 W 53/11, Rpfleger 2012, 257), Zweibrücken (Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, NJW-RR 2008, 369), Hamm (Beschluss vom 13.1.2011, Az. 15 W 632/10, MDR 2011, 609 [OLG Hamm 13.01.2011 - I-15 W 632/10] ) und Düsseldorf (Beschluss vom 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11, MDR 2012, 1471) den von der Beteiligten zu 1) hier geltend gemachten Stundensatz von 100, 00 EUR zzgl.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2013 - 8 W 13/13

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13
    Der Senat hält bei mittlerer Schwierigkeit der pflegerischen Geschäfte ebenso wie beispielsweise die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 10.1.2013, Az. 8 W 13/13, Rpfleger 2013, 396), Celle (Beschluss vom 2.11.2011, Az. 7 W 53/11, Rpfleger 2012, 257), Zweibrücken (Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, NJW-RR 2008, 369), Hamm (Beschluss vom 13.1.2011, Az. 15 W 632/10, MDR 2011, 609 [OLG Hamm 13.01.2011 - I-15 W 632/10] ) und Düsseldorf (Beschluss vom 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11, MDR 2012, 1471) den von der Beteiligten zu 1) hier geltend gemachten Stundensatz von 100, 00 EUR zzgl.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 308/11

    Anforderungen und Beurteilungszeitpunkt bei Mittellosigkeit des Nachlasses;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13
    Der Senat hält bei mittlerer Schwierigkeit der pflegerischen Geschäfte ebenso wie beispielsweise die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 10.1.2013, Az. 8 W 13/13, Rpfleger 2013, 396), Celle (Beschluss vom 2.11.2011, Az. 7 W 53/11, Rpfleger 2012, 257), Zweibrücken (Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, NJW-RR 2008, 369), Hamm (Beschluss vom 13.1.2011, Az. 15 W 632/10, MDR 2011, 609 [OLG Hamm 13.01.2011 - I-15 W 632/10] ) und Düsseldorf (Beschluss vom 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11, MDR 2012, 1471) den von der Beteiligten zu 1) hier geltend gemachten Stundensatz von 100, 00 EUR zzgl.
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 201/07

    Höhe der Vergütung eines Berufspflegers für vermögenden Nachlass bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13
    Der Senat hält bei mittlerer Schwierigkeit der pflegerischen Geschäfte ebenso wie beispielsweise die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 10.1.2013, Az. 8 W 13/13, Rpfleger 2013, 396), Celle (Beschluss vom 2.11.2011, Az. 7 W 53/11, Rpfleger 2012, 257), Zweibrücken (Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, NJW-RR 2008, 369), Hamm (Beschluss vom 13.1.2011, Az. 15 W 632/10, MDR 2011, 609 [OLG Hamm 13.01.2011 - I-15 W 632/10] ) und Düsseldorf (Beschluss vom 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11, MDR 2012, 1471) den von der Beteiligten zu 1) hier geltend gemachten Stundensatz von 100, 00 EUR zzgl.
  • OLG Celle, 02.11.2011 - 7 W 53/11

    Kriterien zur Bemessung der Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 21 W 54/13
    Der Senat hält bei mittlerer Schwierigkeit der pflegerischen Geschäfte ebenso wie beispielsweise die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 10.1.2013, Az. 8 W 13/13, Rpfleger 2013, 396), Celle (Beschluss vom 2.11.2011, Az. 7 W 53/11, Rpfleger 2012, 257), Zweibrücken (Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, NJW-RR 2008, 369), Hamm (Beschluss vom 13.1.2011, Az. 15 W 632/10, MDR 2011, 609 [OLG Hamm 13.01.2011 - I-15 W 632/10] ) und Düsseldorf (Beschluss vom 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11, MDR 2012, 1471) den von der Beteiligten zu 1) hier geltend gemachten Stundensatz von 100, 00 EUR zzgl.
  • OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20

    Höhe der Nachlasspflegervergütung

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft sein (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - Az. 21 W 54/13 , unveröffentlicht).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend Senat, Beschluss vom 27.01.2014 - Az. 21 W 54/13 ; Beschluss vom 24.04.2015 - Az. 21 W 45/15 , juris).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 21 W 94/17

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Daher kommt es auf die Höhe des Nachlassvermögens nicht an (MünchKomm/Leipold, BGB, 7. Auflage 2017, § 1960, Rz. 84 m.w.N.) Für die Vergütung des Nachlasspflegers einen Stundensatz zu bestimmen und die Vergütung nach einem konkreten Zeitaufwand zu bemessen, entspricht inzwischen der ständigen Rechtsprechung (OLG Jena v. 14. Juni 2013, Az. 6 W 397/12 juris, OLG Frankfurt am Main v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ; v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ; v. 04.05.2015, Az. 21 W 4/15; OLG Celle v. 2.11.2011, Az. 7 W 53/11; OLG Hamm v. 13.01.2011, Az. I-15 W 632/10, juris; OLG Stuttgart v. 10.1.2013, Az. 8 W 13/13, Rpfleger 2013, 396; OLG Zweibrücken v. 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, NJW-RR 2008, 369; OLG Düsseldorf v. 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11, MDR 2012, 1471).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, a.a.O. Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ; Beschluss v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ; Beschluss v. 04.05.2015, Az. 21 W 4/15).

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft sein (OLG Jena a.a.O. Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main v. 27.01.2014; Az. 21 W 54/13 ; v. 04.05.2015, Az. 21 W 4/15).

  • OLG Frankfurt, 24.04.2015 - 21 W 45/15

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei mittelschwerer Pflegschaft

    Bei dem hier vorliegenden mittleren Schwierigkeitsgrad ist - wie der Senat bereits in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 27. Januar 2015 (- 21 W 54/13, unveröffentlicht) dargelegt hat - bei einem Kanzleisitz des als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalts im Ballungsraum Frankfurt am Main ein Stundensatz von 100 EUR netto angemessen, jedenfalls aber nicht überhöht.
  • OLG Frankfurt, 22.06.2018 - 21 W 40/18

    Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft sein (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013, 6 W 397/12, zitiert nach Juris Rn. 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013, 6 W 397/12, zitiert nach Juris Rn. 15 m.w.N.; ferner Senat, Beschluss v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ; Beschluss v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Kriterien, die es rechtfertigen, von einer schwierigen Pflegschaft auszugehen, können das Auftauchen komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses bzw. der Erbenermittlung (z.B. Erben im Ausland, schwierige Urkundenlage), größere Haftungsgefahren bei großem, differenziert angelegtem Vermögen, problematische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Auslandsvermögen, ausstehende Steuererklärungen, Verbindlichkeiten in erheblichem oder unübersichtlichem Umfang, Wertpapieranlagen, die Verwaltung nicht hinterlegungsfähigen Vermögens (Mietshaus, Handelsgeschäft) oder etwa die Beteiligung des Erblassers an einer Erbengemeinschaft sein (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ).

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 27.01.2014; Az. 21 W 54/13 ; Beschluss v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ).

  • AG Wipperfürth, 12.11.2020 - 8 VI 19/20
    Es finden sich jedoch zahlreiche Entscheidungen, die einem Nachlasspfleger mit einer Fachhochschul- oder Universitätsausbildung bei dem Vorhandensein einer Nachlassabwicklung mit durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad einen Netto-Stundensatz in Höhe von 100, 00 Euro bis 110, 00 Euro zubilligen ( vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.09.2012, Az: 3 Wx 308/11; Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.01.2014, Az: 21 W 54/13; Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.01.2013, Az: 8 W 13/13; Beschluss des OLG Celle vom 02.11.2011, Az: 7 W 53/11; Beschluss des OLG Zweibrücken vom 21.11.2007, Az 3 W 201/07 und Beschluss des OLG Hamm vom 13.01.2011, Az: 15 W 632/10).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2017 - 21 W 104/17

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Den Normalfall einer mittelschweren Abwicklung stellt ein Nachlass dar, der sich aus Bargeld, Bankguthaben und beweglichem Vermögen zusammensetzt und nicht in ungewöhnlichem Maße mit Verbindlichkeiten belastet ist (OLG Jena, Beschluss vom 14. Juni 2013 - 6 W 397/12 -, zitiert nach Juris Rn 15 m.w.N.; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 27.01.2014, Az. 21 W 54/13 ; Beschluss v. 24.04.2015, Az. 21 W 45/15 ; Beschluss v. 04.05.2015, Az. 21 W 4/15).
  • AG Wipperfürth, 12.11.2020 - Abt. 8
    Es finden sich jedoch zahlreiche Entscheidungen, die einem Nachlasspfleger mit einer Fachhochschul- oder Universitätsausbildung bei dem Vorhandensein einer Nachlassabwicklung mit durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad einen Netto-Stundensatz in Höhe von 100, 00 Euro bis 110, 00 Euro zubilligen ( vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.09.2012, Az: 3 Wx 308/11; Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.01.2014, Az: 21 W 54/13; Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.01.2013, Az: 8 W 13/13; Beschluss des OLG Celle vom 02.11.2011, Az: 7 W 53/11; Beschluss des OLG Zweibrücken vom 21.11.2007, Az 3 W 201/07 und Beschluss des OLG Hamm vom 13.01.2011, Az: 15 W 632/10).
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